Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen der Turniere und Wettbewerbe von PineApps eSports
1. Veranstalter und Geltungsbereich
1.1 Veranstalter der nach diesen Teilnahmebedingungen durchgeführten Turniere, Ligen und Wettbewerbe ist, sofern in der jeweiligen Ausschreibung nicht ausdrücklich ein anderer Veranstalter genannt wird:
PineApps eSports
Österreichischer Verein, ZVR-Zahl: 1874306790
Vereinssitz: Innsbruck, Österreich
Zustellanschrift: Minkusfeld 17/7, A-6130 Schwaz, Österreich
Vertreten durch den Obmann gemäß Vereinsregister
E-Mail: info@pineapps.at
Website: https://www.pineapps.at
Nachfolgend als „Veranstalter“ bezeichnet.
1.2 Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle vom Veranstalter organisierten Online- und Präsenzturniere, eSports-Ligen, Meisterschaften sowie vergleichbaren Gaming-Wettbewerbe. Sie gelten unabhängig vom eingesetzten Videospiel, der Spieleplattform oder dem verwendeten Anmeldeverfahren.
1.3 Für einzelne Wettbewerbe können ergänzende Wettbewerbsregeln gelten. Diese enthalten insbesondere Angaben zu Spielmodus, Plattform, Zeitplan, Wertung, Altersgrenzen, Teilnahmegebühren, Preisen und Einspruchsfristen. Sie werden vor der verbindlichen Anmeldung zugänglich gemacht.
1.4 Die für den jeweiligen Wettbewerb wirksam vereinbarten Sonderregeln ergänzen diese allgemeinen Teilnahmebedingungen. Bei Widersprüchen gehen die spezielleren Wettbewerbsregeln vor, sofern dadurch keine zwingenden gesetzlichen Rechte verletzt werden.
1.5 Die Teilnahme an Wettbewerben begründet keine Mitgliedschaft beim Verein. Vereinsmitgliedschaften, Mitgliedsbeiträge und vereinsinterne Rechte richten sich ausschließlich nach den geltenden Vereinsstatuten und den dafür maßgeblichen Beschlüssen.
1.6 Bei Veranstaltungen mit weiteren Veranstaltern oder Kooperationspartnern werden deren rechtliche Rolle und gegebenenfalls ergänzende Bedingungen gesondert bekannt gegeben.
2. Anmeldung und verbindliche Teilnahme
2.1 Die Anmeldung erfolgt über den jeweils vorgesehenen Kommunikations- oder Anmeldeweg, insbesondere über die PineApp, die Website, Discord, WhatsApp, eine Turnierplattform oder ein anderes ausdrücklich bekannt gegebenes System.
2.2 Die Anmeldung gilt mit der vollständigen und erfolgreichen Übermittlung über den für den jeweiligen Wettbewerb vorgesehenen Anmeldeweg als erfolgt. Eine gesonderte persönliche Bestätigung oder Freigabe durch den Veranstalter ist nicht erforderlich. Die Vergabe der Startplätze erfolgt nach den vorab bekannt gegebenen Teilnahmevoraussetzungen und verfügbaren Kapazitäten. Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl können weitere Anmeldungen auf eine Warteliste gesetzt oder abgelehnt werden. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmeberechtigung zu überprüfen und Personen aus sachlich gerechtfertigten Gründen gemäß Punkt 2.3 von der Teilnahme auszuschließen.
2.3 Der Veranstalter kann Anmeldungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen ablehnen, insbesondere bei Erreichen der Teilnehmergrenze, fehlender Teilnahmeberechtigung, bestehenden wirksamen Teilnahmesperren oder begründetem Verdacht auf missbräuchliche Anmeldungen.
2.4 Die Teilnehmenden sind verpflichtet, bei der Anmeldung richtige und aktuelle Angaben zu machen. Falsche oder irreführende Angaben, die für die Teilnahmeberechtigung oder Wettbewerbsabwicklung wesentlich sind, können zum Ausschluss führen.
2.5 Jede Person darf grundsätzlich nur einmal pro Einzelwettbewerb teilnehmen. Mehrfachanmeldungen unter verschiedenen Identitäten oder die Verwendung fremder Accounts sind untersagt, sofern das Wettbewerbsformat nichts anderes vorsieht.
2.6 Die angemeldete Person muss ihre Spiele selbst austragen, sofern die besonderen Wettbewerbsregeln keine zulässigen Team- oder Vertretungsregelungen vorsehen.
2.7 Die Anmeldung verpflichtet zur Einhaltung der geltenden Wettbewerbsregeln und zur notwendigen Mitwirkung bei der Durchführung des Wettbewerbs. Dazu gehört insbesondere die Erreichbarkeit über den für den Wettbewerb festgelegten Kommunikationskanal.
3. Mindestalter und Teilnahmeberechtigung
3.1 Das allgemeine Mindestalter beträgt grundsätzlich 14 Jahre. Abweichende, insbesondere höhere Altersgrenzen können für einzelne Wettbewerbe festgelegt werden.
3.2 Personen unter 14 Jahren können ausschließlich an ausdrücklich dafür zugelassenen Wettbewerben teilnehmen. Voraussetzung sind die erforderliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten sowie die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und plattformbezogener Altersbeschränkungen.
3.3 Für minderjährige Teilnehmende unter 18 Jahren ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder in den jeweiligen Wettbewerbsregeln vorgesehen ist. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Bedarf einen geeigneten Nachweis dieser Zustimmung zu verlangen. Kann eine erforderliche Zustimmung nicht nachgewiesen werden, kann die Teilnahme bis zur Klärung verweigert oder ausgesetzt werden.
3.4 Wettbewerbe, für die ein Mindestalter von 18 Jahren vorgesehen ist, stehen ausschließlich volljährigen Personen offen. Eine Zustimmung eines Erziehungsberechtigten hebt diese Beschränkung nicht auf.
3.5 Die Teilnehmenden haben die Altersvorgaben, Nutzungsbedingungen und sonstigen Teilnahmevoraussetzungen des eingesetzten Spiels und der verwendeten Plattform einzuhalten.
3.6 Der Veranstalter ist berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Teilnahmeberechtigung eine verhältnismäßige Überprüfung durchzuführen. Werden erforderliche Nachweise nicht erbracht, kann die Teilnahme verweigert oder bis zur Klärung ausgesetzt werden.
3.7 Wettbewerbe stehen grundsätzlich auch Personen außerhalb Österreichs offen, sofern keine regionalen, technischen oder gesetzlichen Beschränkungen entgegenstehen. Entsprechende Einschränkungen werden gegebenenfalls vor der Anmeldung bekannt gegeben.
4. Pflichten und Eigenverantwortung der Teilnehmenden
4.1 Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, dass sie über die für den jeweiligen Online-Wettbewerb erforderliche Hardware, Software, Internetverbindung und zulässigen Spielaccounts verfügen.
4.2 Kosten für Internetverbindungen, Plattformabonnements, Spiele, technische Ausstattung und sonstige persönliche Teilnahmevoraussetzungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, selbst zu tragen.
4.3 Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die für den jeweiligen Wettbewerb geltenden Spiel- und Plattformbedingungen einzuhalten.
4.4 Die Sicherheit der eigenen Spielaccounts und Endgeräte liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der jeweiligen Nutzer. Zugangsdaten und Passwörter dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden.
4.5 Die Teilnehmenden haben während des Wettbewerbs die zumutbaren organisatorischen Anweisungen der Turnierleitung zu befolgen, sofern diese mit den Teilnahmebedingungen, den Wettbewerbsregeln und den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind.
4.6 Wer technische Probleme, Terminverhinderungen oder sonstige Umstände erkennt, die den ordnungsgemäßen Spielablauf beeinträchtigen können, hat die Turnierleitung möglichst frühzeitig zu informieren.
5. Fair Play und verbotene Verhaltensweisen
5.1 Alle Teilnehmenden verpflichten sich zu fairem und respektvollem Verhalten gegenüber anderen Spielern, Teams, der Turnierleitung und sonstigen Beteiligten.
5.2 Untersagt sind insbesondere:
- Cheats, Hacks, unerlaubte Bots, Makros und sonstige unzulässige Hilfsmittel;
- die absichtliche Ausnutzung von Spielfehlern entgegen den Wettbewerbsregeln;
- Account-Sharing, Identitätstäuschung und die unerlaubte Durchführung von Spielen durch Dritte;
- Spielmanipulationen, Ergebnisabsprachen und absichtliche Niederlagen;
- gefälschte Screenshots, manipulierte Ergebnisse und sonstige falsche Nachweise;
- vorsätzlich herbeigeführte Verbindungsabbrüche und technische Störungen;
- Beleidigungen, Drohungen, Diskriminierung, Hassrede und gezielte Belästigung;
- die unbefugte Veröffentlichung privater Informationen anderer Teilnehmender;
- schwerwiegende Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die für den Wettbewerb geltenden Plattformregeln.
5.3 Ob ein bestimmtes Verhalten einen Regelverstoß darstellt, wird anhand der vorab veröffentlichten Wettbewerbsregeln und der verfügbaren Nachweise beurteilt.
5.4 Der Veranstalter ist berechtigt, Regelverstöße zu untersuchen und angemessene Maßnahmen zur Sicherung des Wettbewerbs zu ergreifen.
6. Sanktionen und Disqualifikation
6.1 Bei nachgewiesenen Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder die geltenden Wettbewerbsregeln kann die Turnierleitung unter Berücksichtigung der Schwere und Umstände des Verstoßes angemessene Sanktionen verhängen.
6.2 Mögliche Sanktionen sind insbesondere Verwarnungen, technische Spielniederlagen, Punktabzüge, Ergebnisaberkennungen, zeitweilige Suspendierungen, Disqualifikationen und befristete Teilnahmesperren.
6.3 Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann eine längerfristige oder dauerhafte Sperre für zukünftige Wettbewerbe ausgesprochen werden, sofern dies sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig ist.
6.4 Bei dringendem Verdacht auf schwerwiegende Manipulationen oder bei Gefährdung anderer Teilnehmender kann die Turnierleitung vorläufige Maßnahmen treffen, solange diese zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs erforderlich sind.
6.5 Vor einer endgültigen schwerwiegenden Sanktion erhält die betroffene Person grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Entscheidung wird unter Berücksichtigung der verfügbaren Nachweise getroffen.
6.6 Eine berechtigte Disqualifikation kann zur Aberkennung der betreffenden Platzierung und eines daran geknüpften Gewinnanspruchs führen, soweit dies nach den vorab vereinbarten Regeln und den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.
6.7 Bei einer rechtmäßigen Disqualifikation aufgrund eines vom Teilnehmenden zu vertretenden schwerwiegenden Regelverstoßes besteht kein automatischer Anspruch auf Erstattung bereits angefallener Teilnahme- oder Organisationskosten. Zwingende Rückerstattungsansprüche bleiben unberührt.
6.8 Eine Disqualifikation aus einem Wettbewerb führt nicht automatisch zum Ausschluss aus dem Verein. Hierfür gelten gesondert die Vereinsstatuten und das Vereinsgesetz.
7. Turnierablauf und Spieltermine
7.1 Spielmodus, Spielplan und Zeitrahmen werden durch die Turnierleitung vorgegeben und vor Wettbewerbsbeginn veröffentlicht.
7.2 Die Teilnehmenden sind verpflichtet, vereinbarte Spieltermine einzuhalten und während der maßgeblichen Turnierphasen über den vorgesehenen Kommunikationskanal erreichbar zu sein.
7.3 Ist eine Person verhindert, muss sie die Turnierleitung und gegebenenfalls den Gegner möglichst frühzeitig informieren. Eine Terminverschiebung bedarf der Zustimmung der Turnierleitung, sofern die Wettbewerbsregeln keine andere Vorgehensweise vorsehen.
7.4 Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, wiederholter Nichterreichbarkeit oder unbegründeter Verweigerung der Spieldurchführung kann die Turnierleitung eine technische Niederlage, einen Punktabzug oder eine andere in den Wettbewerbsregeln vorgesehene Maßnahme verhängen.
7.5 Die konkrete Wertung einer technischen Niederlage richtet sich nach den besonderen Wettbewerbsregeln.
7.6 Die Turnierleitung kann angemessene Nachfristen setzen, bevor eine Entscheidung über ein nicht ausgetragenes Spiel getroffen wird.
7.7 Bei wiederholter Nichtteilnahme ohne ausreichende Begründung kann eine Person nach vorheriger Prüfung vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen werden.
8. Technische Störungen und Spielabbrüche
8.1 Dem Veranstalter ist bewusst, dass Online-Wettbewerbe von externen Diensten und technischen Systemen abhängig sind. Eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit externer Spielserver, Spieleplattformen, Internetverbindungen oder sonstiger Dienste Dritter kann nicht gewährleistet werden.
8.2 Für technische Störungen außerhalb seines Verantwortungsbereichs haftet der Veranstalter nicht, sofern ihn daran kein rechtlich relevantes Verschulden oder eine sonstige gesetzliche Einstandspflicht trifft.
8.3 Bei einem Verbindungsabbruch, Serverausfall oder sonstigen technischen Problem ist die Turnierleitung unverzüglich zu informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.
8.4 Die Turnierleitung kann angemessene Nachweise verlangen, etwa Screenshots, Fehlermeldungen oder Spielaufzeichnungen. Eine Herausgabe persönlicher Passwörter oder unverhältnismäßiger privater Informationen darf nicht verlangt werden.
8.5 Die Turnierleitung entscheidet anhand der geltenden Wettbewerbsregeln, des bisherigen Spielstands, der vorhandenen Nachweise und der konkreten Umstände über eine Fortsetzung, Wiederholung oder Wertung des betroffenen Spiels.
8.6 Ein unverschuldeter technischer Fehler führt nicht automatisch zu einer Disqualifikation. Bei vorsätzlich herbeigeführten oder manipulierten Störungen können Sanktionen verhängt werden.
8.7 Bei großflächigen Serverausfällen oder sonstigen erheblichen technischen Problemen darf der Veranstalter erforderliche und zumutbare organisatorische Maßnahmen treffen, insbesondere Spiele unterbrechen oder Termine verschieben.
8.8 Ein Anspruch auf einen bestimmten Spielserver, eine bestimmte technische Infrastruktur oder eine uneingeschränkt störungsfreie Durchführung besteht nicht. Vertraglich zugesagte Leistungen und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9. Ergebnisse und Nachweispflichten
9.1 Spielergebnisse sind innerhalb der vorgesehenen Fristen über den jeweils festgelegten Kanal zu melden.
9.2 Bei bestrittenen Ergebnissen kann die Turnierleitung die Vorlage geeigneter Nachweise verlangen.
9.3 Können die maßgeblichen Tatsachen trotz angemessener Prüfung nicht ausreichend festgestellt werden, kann die Turnierleitung auf Grundlage der veröffentlichten Regeln eine sachlich begründete Entscheidung über Wiederholung oder Wertung treffen.
9.4 Nachweislich unrichtige Ergebnisse dürfen berichtigt werden. Bei Manipulationen können auch bereits erfasste Platzierungen korrigiert werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
9.5 Die Teilnehmenden sind verpflichtet, an einer angemessenen Aufklärung von Streitfällen mitzuwirken.
10. Einsprüche und Entscheidungen der Turnierleitung
10.1 Einsprüche gegen Spielergebnisse, Regelverstöße oder sportliche Entscheidungen sind über den vorgesehenen Kommunikationskanal einzubringen.
10.2 Für jeden Wettbewerb können besondere Einspruchsfristen festgelegt werden. Soweit keine andere Frist bekannt gegeben wurde, sollen sportorganisatorische Einsprüche grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des beanstandeten Vorgangs eingebracht werden.
10.3 Die Turnierleitung prüft rechtzeitig eingebrachte Einsprüche unter Berücksichtigung der vorliegenden Nachweise und der Stellungnahmen betroffener Personen.
10.4 Entscheidungen der Turnierleitung sind nach Abschluss eines vorgesehenen internen Überprüfungsverfahrens für die weitere sportliche Durchführung des Wettbewerbs maßgeblich.
10.5 Ist zur Wahrung eines geordneten Wettbewerbsablaufs eine zeitnahe Entscheidung erforderlich, kann die Turnierleitung angemessene Entscheidungsfristen setzen.
10.6 Die gesetzlichen Rechte der Teilnehmenden, insbesondere die gerichtliche Geltendmachung bestehender Ansprüche, bleiben unberührt.
11. Preisgelder, Sachpreise und Gewinne
11.1 Die Vergabe von Preisgeldern, Sachpreisen, Gutscheinen oder sonstigen Gewinnen erfolgt ausschließlich bei Wettbewerben, für die solche Preise ausdrücklich angekündigt wurden.
11.2 Art, Umfang, Aufteilung und Voraussetzungen der angekündigten Preise werden vor der verbindlichen Anmeldung bekannt gegeben. Der Veranstalter kann die Höhe des Preisgeldpools und die Preisverteilung von der tatsächlichen Teilnehmerzahl abhängig machen. Voraussetzung ist, dass die dafür maßgeblichen Kriterien, der Stichtag zur Ermittlung der Teilnehmerzahl und die entsprechende Preisstaffelung oder Berechnungsmethode vor der Anmeldung bekannt gegeben werden.
11.3 Ein Anspruch auf einen bestimmten Gewinn entsteht erst, wenn die dafür maßgeblichen, wirksam vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind und das endgültige Wettbewerbsergebnis feststeht.
11.4 Der Veranstalter kann vor der Auszahlung oder Übergabe eine verhältnismäßige Prüfung der Teilnahmeberechtigung, der Identität und der erforderlichen Auszahlungsinformationen durchführen.
11.5 Bei nachgewiesener Manipulation, falschen Angaben zur Gewinnberechtigung oder einer rechtmäßigen Disqualifikation kann ein daran geknüpfter Gewinnanspruch entfallen, soweit dies gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart ist.
11.6 Geldpreise werden grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach endgültiger Feststellung der Platzierung und Vorliegen der notwendigen Auszahlungsdaten ausbezahlt, sofern keine abweichende zulässige Frist angekündigt wurde.
11.7 Verzögerungen, die ausschließlich darauf beruhen, dass erforderliche und zumutbare Angaben trotz entsprechender Aufforderung nicht bereitgestellt werden, hat der Veranstalter grundsätzlich nicht zu vertreten.
11.8 Werden Preise von Sponsoren oder Kooperationspartnern bereitgestellt, wird die jeweils für die rechtsverbindliche Bereitstellung und Übergabe zuständige Stelle bekannt gegeben. Bereits gegenüber Teilnehmenden begründete Verpflichtungen des Veranstalters bleiben unberührt.
11.9 Die Anpassung von Preisen aufgrund der vorab veröffentlichten Bedingungen, insbesondere bei einer geringeren Teilnehmerzahl, bleibt vorbehalten. Bereits verbindlich feststehende Preise dürfen darüber hinaus nicht ohne entsprechende rechtliche Grundlage einseitig reduziert werden.
11.10 Die steuerliche Behandlung der Gewinne richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
12. Teilnahmegebühren und Abmeldungen
12.1 Wettbewerbe sind kostenlos, sofern keine Teilnahmegebühr ausdrücklich vor der Anmeldung angegeben wird.
12.2 Bei kostenpflichtigen Wettbewerben werden Höhe, Zahlungsmodalitäten, enthaltene Leistungen und gegebenenfalls besondere Stornobedingungen vor einer verbindlichen Anmeldung bekannt gegeben.
12.3 Eine Zahlungspflicht entsteht nur aufgrund einer wirksamen, eindeutig als kostenpflichtig erkennbaren Anmeldung.
12.4 Bei freiwilligem Rücktritt oder Nichterscheinen richten sich etwaige Rückerstattungsansprüche und zulässige Stornokosten nach den vorab wirksam vereinbarten Bedingungen sowie den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
12.5 Bei einer vollständigen Absage durch den Veranstalter werden bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückerstattet, wenn keine wirksam vereinbarte Ersatzleistung erbracht wird. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
12.6 Bei kostenpflichtigen Turnieren und Wettbewerben, die zu einem festgelegten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums stattfinden, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Ausnahme erfüllt sind. Sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
13. Änderungen, Verschiebungen und Absagen
13.1 Der Veranstalter ist berechtigt, bei sachlich gerechtfertigten Umständen erforderliche und zumutbare Änderungen des Wettbewerbsablaufs vorzunehmen. Dies umfasst insbesondere Anpassungen des Turniermodus, des Spielplans sowie der Preisgelder und Preisverteilung bei einer geringeren Teilnehmerzahl, soweit die hierfür geltenden Voraussetzungen vor der Anmeldung bekannt gegeben wurden.
13.2 Sachlich gerechtfertigte Umstände können insbesondere sein:
- technische Ausfälle von Spielen, Plattformen oder Turniersystemen;
- kurzfristige sicherheitsrelevante Probleme;
- nachweisliche Manipulationen oder erhebliche Regelverstöße;
- unvorhersehbare organisatorische Ausfälle;
- eine vorab als Absagegrund bekannt gegebene, nicht erreichte Mindestteilnehmerzahl;
- behördliche Anordnungen;
- Naturereignisse oder sonstige außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände.
13.3 Zulässige Maßnahmen können insbesondere Terminverschiebungen, Anpassungen des Spielplans, organisatorische Änderungen oder bei Unmöglichkeit einer ordnungsgemäßen Durchführung die Absage beziehungsweise der Abbruch eines Wettbewerbs sein.
13.4 Wesentliche Änderungen werden den betroffenen Teilnehmenden möglichst frühzeitig über die vorgesehenen Kommunikationskanäle bekannt gegeben.
13.5 Der Veranstalter haftet nicht für Kosten oder Schäden, die durch Umstände entstehen, welche er rechtlich nicht zu vertreten hat.
13.6 Eigene Aufwendungen der Teilnehmenden, insbesondere für Anreise, Unterkunft, Internet oder technische Ausstattung, werden nur ersetzt, wenn hierfür eine ausdrückliche Vereinbarung oder eine gesetzliche Ersatzpflicht besteht.
13.7 Gesetzliche Rückerstattungs- und Schadenersatzansprüche bei vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
13.8 Bei einem Abbruch eines laufenden Wettbewerbs wird anhand des erreichten Wettbewerbsstands, der geltenden Regeln und bereits entstandener Ansprüche entschieden, ob und in welchem Umfang Platzierungen oder Preise festgestellt werden können.
14. Live-Veranstaltungen und Schäden
14.1 Bei Veranstaltungen vor Ort gelten ergänzend die bekannt gegebenen Hausordnungen, Sicherheitsbestimmungen und zulässigen Anweisungen des jeweiligen Veranstaltungsortes.
14.2 Teilnehmende haben die zur Verfügung gestellte Infrastruktur, Hardware und sonstige Ausstattung sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden.
14.3 Wer schuldhaft Schäden an Geräten, Einrichtungen oder sonstigem Eigentum des Veranstalters oder Dritter verursacht, haftet dafür nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
14.4 Für selbst mitgebrachte Gegenstände sind grundsätzlich die jeweiligen Eigentümer verantwortlich. Eine allgemeine Verwahrung oder Beaufsichtigung persönlicher Gegenstände durch den Veranstalter findet nicht statt, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
14.5 Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet der Veranstalter nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ihn ein relevantes Verschulden trifft oder Gegenstände ausdrücklich zur Verwahrung übernommen wurden.
14.6 Der Veranstalter kann Personen, die andere gefährden, Sicherheitsanweisungen missachten oder den Veranstaltungsablauf erheblich stören, nach angemessener Prüfung von der weiteren Veranstaltung ausschließen. Bei unmittelbarer Gefahr dürfen sofort notwendige Schutzmaßnahmen getroffen werden.
14.7 Gesetzliche Pflichten des Veranstalters, insbesondere zur Verkehrssicherung und zum Schutz von Personen, bleiben unberührt.
15. Fotos, Videos, Livestreams und Berichterstattung
15.1 Der Veranstalter kann Wettbewerbe und Veranstaltungen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen fotografisch, filmisch oder durch Livestreams begleiten.
15.2 Der Veranstalter ist berechtigt, seine Turniere, Wettbewerbe und Veranstaltungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fotografisch, filmisch und durch Livestreams zu dokumentieren. Dies umfasst insbesondere die Übertragung und Aufzeichnung des Spielgeschehens sowie die Verwendung und Veröffentlichung von Spielernamen, Player-IDs, Teambezeichnungen, Spielergebnissen, Ranglisten und Statistiken.
15.3 Im Rahmen der Veranstaltungsdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt und veröffentlicht werden. Dies umfasst insbesondere Übersichtsaufnahmen, Spielsituationen, Siegerehrungen und die allgemeine Berichterstattung über Veranstaltungen. Die Veröffentlichung kann insbesondere auf der Website, in der PineApp sowie auf den offiziellen Social-Media- und Streamingkanälen von PineApps eSports erfolgen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer geeigneten Rechtsgrundlage und die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen.
15.4 Die Teilnehmenden werden mit diesen Teilnahmebedingungen über die grundsätzlich vorgesehene Medienberichterstattung und die öffentliche Darstellung wettbewerbsbezogener Informationen informiert. Eine gesonderte Einwilligung für jede einzelne reguläre Spielübertragung, Ergebnisveröffentlichung oder rechtmäßig durchgeführte allgemeine Veranstaltungsdokumentation ist nicht erforderlich.
15.5 Für darüber hinausgehende Nutzungen, insbesondere gezielte persönliche Werbeaufnahmen, Spielerporträts, Interviews oder eigenständige Sponsorwerbung, werden erforderlichenfalls gesonderte Einwilligungen oder Vereinbarungen eingeholt. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der besonderen Schutzinteressen minderjähriger Personen. Gesetzliche Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte bleiben unberührt.
15.6 Bei minderjährigen Personen gelten zusätzliche Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls Zustimmungserfordernisse.
15.7 Zulässig erstellte und veröffentlichte Turnierberichte, Ergebnisse und Aufnahmen dürfen im Rahmen der hierfür bestehenden Rechtsgrundlagen für die Vereinskommunikation und Berichterstattung verwendet werden.
15.8 Die Auswahl und der Umfang der medialen Berichterstattung liegen im Ermessen des Veranstalters. Teilnehmende haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Veröffentlichung, Übertragung, Sendezeit oder sonstige mediale Darstellung ihrer Person oder ihrer Spiele, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
16. Datenschutz
16.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und den geltenden österreichischen Datenschutzbestimmungen.
16.2 Je nach Wettbewerb können insbesondere Spielername, Player-ID, Klarname, erforderliche Kontaktdaten, Teilnahmeberechtigung, Ergebnisse, Platzierungen und zur Preisabwicklung notwendige Angaben verarbeitet werden.
16.3 Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Organisation, Durchführung und Berichterstattung über seine Wettbewerbe die Vor- und Nachnamen, Spielernamen, Player-IDs, Teambezeichnungen sowie Spielpaarungen, Ergebnisse, Ranglisten und Statistiken der Teilnehmenden zu verwenden und öffentlich darzustellen. Dies umfasst insbesondere Veröffentlichungen auf der Website, in der PineApp, auf offiziellen Social-Media-Kanälen sowie in Turnierankündigungen und Livestreams. Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf einer geeigneten Rechtsgrundlage. Die besonderen Schutzinteressen minderjähriger Personen und gesetzliche Betroffenenrechte bleiben unberührt.
16.4 E-Mail-Adressen, private Telefonnummern, Geburtsdaten und Bankverbindungen werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.
16.5 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Sponsoren zu deren eigenständigen Werbezwecken erfolgt nicht allein aufgrund der Turnierteilnahme.
16.6 Weitere Informationen, insbesondere zu Datenkategorien, Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthält die jeweils geltende Datenschutzerklärung unter https://www.pineapps.at/datenschutz/.
17. Rechte Dritter, Spielinhalte und Spielehersteller
17.1 Die vom Veranstalter organisierten Community-Wettbewerbe stehen grundsätzlich in keiner offiziellen Verbindung mit den jeweiligen Spieleherstellern, Plattformbetreibern oder Rechteinhabern, sofern eine solche Verbindung nicht ausdrücklich besteht.
17.2 Die Nennung von Spieltiteln und Plattformen dient der Beschreibung des jeweiligen Wettbewerbs und begründet keine offizielle Partnerschaft.
17.3 Für Wettbewerbe können Lizenz- und Community-Turniervorgaben der jeweiligen Rechteinhaber gelten. Der Veranstalter berücksichtigt diese bei der Planung und Durchführung.
17.4 Für EA SPORTS FC-Turniere gilt, soweit durch die anwendbaren Community-Richtlinien vorgeschrieben, folgender Hinweis: This tournament is not affiliated with or sponsored by Electronic Arts Inc. or its licensors.
17.5 Der Veranstalter übernimmt durch die Durchführung eines Community-Turniers keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit eines Spiels, für Entscheidungen des Spieleherstellers oder für die unveränderte Fortführung der jeweiligen Online-Dienste. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
18. Tippspiele, Fantasy-Ligen und weitere Wettbewerbe
18.1 PineApps eSports kann neben klassischen eSports-Turnieren auch Tippspiele, Fantasy-Ligen, Pick’em-Wettbewerbe und sonstige vergleichbare Community-Wettbewerbe veranstalten. Für diese gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen, soweit keine ergänzenden Wettbewerbsregeln vorgesehen sind.
18.2 Die Teilnahme an diesen Wettbewerben ist grundsätzlich kostenlos, freiwillig und ohne verpflichtenden Geldeinsatz möglich. Insbesondere sind weder eine Einzahlung noch der Erwerb einer kostenpflichtigen Leistung Voraussetzung für die Teilnahme an der allgemeinen Wettbewerbswertung und den regulären Ranglisten. Eine Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme oder zur Abgabe weiterer Tipps besteht nicht.
18.3 Die Wettbewerbe sind auf die Anwendung von Wissen, Erfahrung, Analyse und strategischen Entscheidungen der Teilnehmenden ausgerichtet. Die Bewertung erfolgt anhand der vorab bekannt gegebenen Wettbewerbs- und Wertungsregeln. Ein bestimmter Erfolg oder Gewinn wird nicht garantiert.
18.4 Neben der kostenlosen allgemeinen Wettbewerbswertung können bei einzelnen Wettbewerben gesonderte, freiwillige Geldpreiswertungen vorgesehen werden. Die Teilnahme an einer solchen zusätzlichen Wertung kann von einer vorab bekannt gegebenen Zahlung abhängen. Personen, die nicht an der zusätzlichen Geldpreiswertung teilnehmen, können uneingeschränkt und kostenlos an der allgemeinen Wettbewerbswertung teilnehmen, sind jedoch von der gesonderten Geldpreisverteilung ausgeschlossen. Die Teilnahmevoraussetzungen, die Höhe der Zahlung, die Gewinnberechtigung, die Berechnung und Verteilung des Geldpreispools sowie die Auszahlungsmodalitäten werden vor der jeweiligen Zahlung bekannt gegeben. Die Durchführung solcher zusätzlichen Geldpreiswertungen setzt voraus, dass ihre konkrete Ausgestaltung nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen vorliegen.
18.5 Sämtliche Wettbewerbe werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Der Veranstalter behält sich vor, Wettbewerbe aus sachlich gerechtfertigten rechtlichen oder organisatorischen Gründen anzupassen, auszusetzen oder abzusagen. Bereits entstandene gesetzliche und vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.
19. Haftung des Veranstalters
19.1 Die Teilnahme an den Wettbewerben und Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich. PineApps eSports haftet ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen und der nachfolgenden rechtlich zulässigen Haftungsbeschränkungen.
19.2 Bei der Organisation und Durchführung von Wettbewerben können unbeabsichtigte organisatorische oder administrative Fehler auftreten. Für Sach- und reine Vermögensschäden, die durch leichte Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit untergeordneten organisatorischen Nebenleistungen entstehen, ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig und sachlich gerechtfertigt ist. Dies betrifft insbesondere versehentliche Fehler in unverbindlichen Terminvorankündigungen, Erinnerungsnachrichten, redaktionellen Mitteilungen, vorläufigen Übersichten, ergänzenden Statistiken und vergleichbaren administrativen Informationen, sofern diese Fehler angemessen berichtigt werden können und die ordnungsgemäße Teilnahme sowie die Wettbewerbswertung nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Haftungsbeschränkung berücksichtigt insbesondere den überwiegend unentgeltlichen Charakter der vom Verein angebotenen Wettbewerbe und betrifft ausschließlich die genannten untergeordneten Leistungen. Nicht erfasst sind die Verletzung verbindlich zugesagter Leistungen, die ordnungsgemäße Durchführung und sachgerechte Wertung des Wettbewerbs, die Einhaltung verbindlicher Ausschreibungsbedingungen, rechtmäßig entstandene Gewinnansprüche sowie die Verletzung von Sicherheits- oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Pflichten. Die Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.
19.3 Die Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Gleiches gilt für sonstige gesetzlich zwingende Haftungsansprüche.
19.4 Die Verfügbarkeit von Spielservern, Online-Diensten, Spieleplattformen, Internetverbindungen und sonstigen technischen Systemen Dritter liegt außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Veranstalters. Für dadurch verursachte technische Störungen, Verzögerungen, Spielabbrüche oder sonstige Schäden haftet der Veranstalter nicht, sofern er diese nicht zu vertreten hat und keine anderweitige gesetzliche Einstandspflicht besteht.
19.5 Für Schäden, die durch das eigenverantwortliche Verhalten anderer Teilnehmender, Zuschauer oder sonstiger Dritter verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht, sofern ihm dieses Verhalten rechtlich nicht zuzurechnen ist und keine Verletzung eigener gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten vorliegt. Dies gilt insbesondere für vorsätzliche Regelverstöße, unerlaubte Eingriffe in Spielabläufe oder sonstige rechtswidrige Handlungen Dritter.
19.6 Persönliche Aufwendungen der Teilnehmenden, insbesondere für Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Internetverbindungen, Software, Plattformabonnements oder technische Ausstattung, erfolgen grundsätzlich auf eigene Kosten. Ein Ersatz solcher Aufwendungen durch den Veranstalter erfolgt nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung oder bestehender gesetzlicher Ersatzpflicht.
19.7 Der Veranstalter übernimmt grundsätzlich keine Verwahrung persönlich mitgebrachter Gegenstände, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart oder tatsächlich übernommen wird. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung solcher Gegenstände haftet der Veranstalter nicht, sofern ihm keine Verletzung eigener gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten und keine sonstige gesetzliche Einstandspflicht zuzurechnen ist.
19.8 Ein bestimmter sportlicher Erfolg, eine bestimmte Platzierung oder ein unterbrechungsfreier Wettbewerbsverlauf wird nicht garantiert. Die ausdrücklich vereinbarten Leistungen des Veranstalters sowie gesetzliche Rechte der Teilnehmenden bleiben davon unberührt.
19.9 Ein allfälliges Mitverschulden der geschädigten Person wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Zwingende gesetzliche Haftungs-, Schadenersatz- und Datenschutzansprüche bleiben unberührt.
20. Haftung und Verantwortlichkeit der Teilnehmenden
20.1 Teilnehmende haften für von ihnen schuldhaft und rechtswidrig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
20.2 Dies gilt insbesondere für vorsätzliche Manipulationen, Sachbeschädigungen und sonstige rechtswidrige Handlungen, durch die dem Veranstalter oder Dritten ein ersatzfähiger Schaden entsteht.
20.3 Die Haftung Minderjähriger richtet sich nach den für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Durch diese Teilnahmebedingungen wird keine über das Gesetz hinausgehende pauschale Haftung der Erziehungsberechtigten begründet.
20.4 Gesetzlich bestehende Ersatz- und Regressansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.
21. Änderung der Teilnahmebedingungen
21.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, zu ergänzen oder neu zu fassen.
21.2 Für neue Anmeldungen gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuelle, veröffentlichte und wirksam vereinbarte Fassung der Teilnahmebedingungen.
21.3 Bei bereits laufenden Wettbewerben ist der Veranstalter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen erforderliche und zumutbare organisatorische Änderungen gemäß Punkt 13 vorzunehmen. Dies umfasst insbesondere Anpassungen des Turniermodus, des Spielplans und der Preisverteilung im Rahmen der vorab vereinbarten Bedingungen.
21.4 Darüber hinausgehende Änderungen bestehender Teilnahmevereinbarungen bedürfen einer entsprechenden rechtlichen Grundlage. Zwingende gesetzliche Rechte und bereits entstandene Ansprüche der Teilnehmenden bleiben unberührt.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Es gilt österreichisches Recht unter Wahrung zwingender gesetzlicher Vorschriften. Zwingende Verbraucherrechte des Staates, in dem eine teilnehmende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben gegebenenfalls unberührt.
22.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, richtet sich ihre rechtliche Behandlung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
22.3 Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmenden werden durch diese Teilnahmebedingungen nicht ausgeschlossen, soweit dies rechtlich unzulässig wäre.
22.4 Für Fragen, Beschwerden und sonstige Anliegen steht der Veranstalter unter info@pineapps.at zur Verfügung.
PineApps eSports
ZVR-Zahl: 1874306790
Minkusfeld 17/7, A-6130 Schwaz, Österreich
info@pineapps.at
www.pineapps.at